Widerruf des absoluten Feuerverbots im Freien
28.08.2026
Widerruf des absoluten Feuerverbots im Freien
Widerruf des absoluten Feuerverbots im Freien
Die Allgemeinverfügung «Ausdehnung des Feuerverbots: Absolutes Feuerverbot im Freien (inkl. Siedlungsgebiet) sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit» vom 30. Juli 2026 wird widerrufen.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem beiliegendem Schreiben.
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Beitrag auf dem Dorfplatz
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