Vorgehen:Melden Sie sich rechtzeitig, sofort nach Erhalt der Kündigung, spätestens einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist, beim Arbeitsamt der Gemeinde. Wir geben Ihnen Auskunft über die wichtigsten Voraussetzungen, damit Sie Ihren Anspruch bei der Arbeitslosenversicherung geltend machen können bzw. zur Vermittlung einer neuen Arbeitsstelle.
Das Arbeitsamt der Gemeinde nimmt die nötigen Abklärungen vor und meldet Sie der Regionalen Arbeitsvermittlungszentrale (RAV) in Solothurn. Das RAV ist anschliessend Ihr direkter Ansprechpartner und unterstützt Sie individuell und kompetent bei der Arbeitssuche.
Bringen Sie für die Erstanmeldung bitte eine Kopie der folgenden Unterlagen mit:
- Post- oder Bankkonto (IBAN-Nr.)
- AHV-Ausweis
- Ausländerausweis (wenn nicht Schweizer Bürger)
- Letzter Arbeitsvertrag
- Kündigungsschreiben
- Evtl. Arztzeugnisse und IV-Unterlagen
- Bewerbungsdosssier: Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Diplome,
Fähigkeitsausweis, Bestätigungen von Weiterbildungen etc.
- Unterstützungspflichtige Kinder: Geburtsschein, Lehrvertrag,
Studienbescheinigung
- Bei Selbständigerwerbenden: letzte Steuererklärung
Die Stellenvermittlung und die Beratung erfolgt anschliessend durch das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum RAV, Sandmattstrasse 2, 4500 Solothurn, Tel. 032 627 96 11. Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung erfolgt durch die zuständigen Kassen.
Abteilung ArbeitsmarktLaupenstrasse 22, 3011 Bern
Tel. 031 633 58 30
Link zum RAV und zum Amt für Wirtschaft und Arbeit.
Link auf regionales Stellenportal.