Die neue Identitätskarte 2003
Der seit 1985 gültige Schweizer Pass wird auf den 1.1.2003 durch einen modernen, internationalen Vorgaben entsprechenden neuen Schweizer Pass ersetzt.
Ab 1.1.2003 kann die Gültigkeit des bisherigen Passes nicht mehr verlängert werden. Pässe, welche vor dem 1.1.2003 ausgestellt oder verlängert wurden, bleiben bis längstens 31.12.2007 gültig. Während der Übergangsregelung vom 1.1.2003 bis 31.12.2003 sind also beide Pässe im Umlauf. Der neue Pass / Identitätskarte wird 10 Jahre gültig sein (resp. 5 und 3 Jahre für Kinder). Er kann nicht verlängert werden und es sind keine Kindereinrtäge mehr möglich. Jede Person benötigt also einen eigenen Pass.
Antragstellung
Der Antragsteller muss perönlich auf der Gemeinde vorsprechen und ein Passfoto mitbringen sowie den vorhandenen Ausweis. Bei Verlust bzw. eine polizeiliche Verlustmeldung eines schweizerischen Polizeipostens.
Wir erlauben uns im Moment sie auf die Homepage des Bundesamtes für Polizei weiterzuleiten. Hiermit ghaben sie Zugriff auf aktuelle Informationen.