Bernstrasse 4, 4562 Biberist
Tel. 032 671 12 40 / Fax 032 671 12 49
Die Steuerverwaltung ist in der Finanzverwaltung integriert.
Provisorische Ratenrechnung / Steuervorbezug
Als Grundlage für die Berechnung der provisorischen Steuerrechnung gilt die letzte definitive Veranlagung (90% der letzten definitiven Veranlagung). Die provisorischen Steuern sind in drei Raten zu bezahlen:
1. Rate fällig am 30. April
2. Rate fällig am 30. Juni
3. Rate fällig am 31. Oktober
Ab Fälligkeitsdatum wird auf dem ausstehenden Betrag ein Verzugszins zum aktuell gültigen Zinssatz berechnet. Kann eine Rate nicht fristgerecht bezahlt werden, bitten wir Sie, sich bei der Finanzverwaltung, 032 671 12 40, zu melden, damit eine Zahlungsvereinbarung getroffen werden kann.
Erfolgt ein Zuzug nach Fälligkeit der ersten oder zweiten Rate, sind die provisorischen Gemeindesteuern (je nach Zuzugsdatum und Eingang Steuerdaten von der Zuzugsgemeinde) in einer oder zwei Raten zu bezahlen. Weitere Einzahlungsscheine können bei der Finanzverwaltung verlangt werden.
Falls Sie ausstehende Steuern nicht fristgerecht bezahlen können, benutzen Sie dieses Kontaktformular um weitere leere Einzahlungsscheine zu bestellen, oder dieses Kontaktformular um eine Ratenzahlung (vorgedruckte Einzahlungsscheine) zu vereinbaren.
Vorauszahlungszins (gemäss § 10 Abs. 2 Steuerreglement Biberist vom 16.12.2010)
Wird der gesamte Rechnungsbetrag vollständig per 30. April beglichen, gewähren wir Ihnen einen Vergütungszins zum aktuell gültigen Zinssatz. Zahlungen die nach dem 30. April bei uns eintreffen (Valutadatum), werden nicht berücksichtigt. Die Gutschrift des Vorauszahlungszinses erfolgt mit der definitiven Rechnung.
Definitiv veranlagte Steuerrechnung
Eine definitiv veranlagte Steuerrechnung ist innert 30 Tagen zahlbar. Ab Fälligkeitsdatum wird ein Verzugszins zum aktuell gültigen Zinssatz berechnet. Kann eine Rechnung nicht innert dieser Frist beglichen werden, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Bei Zahlungsschwierigkeiten kann mit uns eine Zahlungsvereinbarung getroffen werden.
Steuererlass für definitive Staats-, Bundes- und Gemeindesteuern
Erlassgesuche für definitive Staats-, Bundes- und Gemeindesteuern sind mit den entsprechenden Unterlagen bei der Finanzverwaltung Biberist abzugeben. Das von uns ergänzte Erlassgesuch wird anschliessend an die Erlassabteilung des Kantons Solothurn, Rathaus, Barfüssergasse 24, 4509 Solothurn, weitergeleitet. Benützen Sie dafür bitte folgendes Formular:
Erlassgesuch Staats-, Bundes- und Gemeindesteuern
Steuererlass definitive Gemeindesteuern
Sofern nur die definitiven Gemeindesteuern ausstehend sind, benützen Sie bitte folgende Formulare:
Erlassgesuch Staats-, Bundes- und Gemeindesteuern
Erlassgesuch Gemeindesteuern
Diese sind mit sämtlichen Unterlagen bei der Finanzverwaltung Biberist einzureichen. Ihr Gesuch wird anschliessend von uns geprüft und zum Beschluss weitergeleitet.
Einreichen der Steuererklärung
Die Steuererklärung müssen Sie direkt bei der kantonalen Steuerverwaltung Solothurn, Werkhofstrasse 29c, 4509 Solothurn, einreichen. Den Steuererklärungen ist jeweils ein frankiertes Rücksende-Kuvert beigelegt, damit Sie die Steuererklärung nur noch auf die Post bringen müssen.
Steuererklärungen 2010
Näheres zu den Steuererklärungen erhalten Sie auf der Homepage des Steueramtes des Kantons Solothurns.
Die CD für die Steuererklärung erhalten Sie bei der Finanzverwaltung Biberist.
Formulare zur Steuererklärung 2011
Fehlende Formulare können Sie hier downloaden.
Lohnausweis
Den neuen Lohnausweis können Sie hier ausfüllen und ausdrucken (Abspeicherung nicht möglich).
Steuerberechnung
Wenn Sie ausrechnen möchten wie viele Steuern Sie ungefähr bezahlen müssen, können Sie dies hier tun.
Wegzüge ins Ausland
Wenn Sie wissen, dass Sie die Schweiz verlassen wollen, bitten wir Sie, sich so rasch als möglich mit der Einwohnerkontrolle Biberist, 032 671 12 10, und der Finanzverwaltung Biberist, 032 671 12 40, in Verbindung zu setzen. Sie müssen vor Ihrer Abreise alle Steuererklärungen (Vorjahre, aktuelles Jahr) ausgefüllt und abgegeben haben sowie alle Steuerausstände beglichen haben. Die entsprechenden Steuererklärungsformulare können Sie bei uns verlangen.
Aufgaben und Dienstleistungen:
- Führung des Staatssteuerregisters
- Führung des Gemeindesteuerregisters
Die Kantonale Steuerverwaltung