Gemeinde Biberist

Zügeltermin - bitte beachten

27.03.2020

Erfahrungsgemäss wird in der ganzen Schweiz per Ende März häufiger umgezogen, als in allen anderen Monaten im Jahr.
Gemäss Gesetz beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.

Wichtig:
Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir Sie, für die Umzugsmeldung - wenn immer möglich - nicht persönlich vorbeizukommen, sondern den Umzug online via eUmzug zu melden.

Unter folgendem Link erhalten Sie alle nötigen Informationen:
www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/so

Bei Fragen stehen wir Ihnen telefonisch unter
Tel. Nr. 032 671 12 10 oder per e-Mail ewd@biberist.ch gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen eingen guten Umzug.