Gemeinde Biberist

Zurückschneiden der Bäume, Sträucher und Hecken

09.06.2020

Alle Grundstückeigentümer/innen sind gebeten, Bäume, Sträucher und Grünhecken längs Strassen und Trottoirs, bei Ein- und Ausfahrten sowie an Einmündungen und Kreuzungen gemäss den gesetzlichen Vorgaben zurückzuschneiden. Die entsprechenden Masse finden Sie in dieser Skizze. Diese Vorgaben gelten das ganze Jahr.

Speziell machen wir auch darauf aufmerksam, dass Bäume und Sträucher entlang von privaten Grundstücksgrenzen auf die Grenzen zurückgeschnitten werden müssen.

Für eine baldige Erledigung danken wir Ihnen bestens.