18.03.2021
Sonderbauvorschriften und Teilzonenplanänderung
Nachfolgend finden Sie die Pläne sowie den Raumplanungsbericht für die öffentliche Planauflage Gestaltungsplan St. Urs.
Auflagefrist: 18.03.2021 – 20.04.2021
Während der Auflagefrist können alle, die durch die Nutzungspläne berührt sind und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse haben, schriftlich und begründet beim Gemeinderat Biberist, Bernstrasse 4, 4562 Biberist, Einsprache erheben.
Die Unterlagen sind zudem während den Öffnungszeiten auch bei der Abteilung Bau + Planung, Gemeindehaus, Bernstrasse 4, 2. OG, vom 18.03.2021 – 20.04.2021 nach telefonischer Voranmeldung (032 671 12 50, max. 2 Personen) einsehbar.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der besonderen Lage im gesamten Gemeindehaus Maskenpflicht gilt.