Gemeinde Biberist

Biberist erlässt Firmen, welche die Voraussetzungen für Härtefallhilfen erfüllen, die Verzugszinsen

23.03.2021

In Biberist müssen Unternehmen, welche die Anspruchsvoraussetzungen für Härtefallmassnahmen des Kantons erfüllen, in diesem Jahr auf offenen Forderungen bei den Gemeindesteuern keine Verzugszinsen zahlen. Es reicht, wenn sie der Gemeinde eine Kopie der Verfügung für Härtefallhilfen einreichen, um vom Verzugszins befreit zu werden.

Die Gemeinde kommt so den von der Krise besonders hart getroffenen Unternehmen entgegen. Wenn ein Unternehmen vom Kanton aufgrund der Corona-Pandemie Härtefallhilfen erhält, so erlässt ihm die Gemeinde bis Ende dieses Jahres die Verzugszinsen für ausstehende Zahlungen von Steuern. Die Unternehmen müssen dazu lediglich eine Kopie der vom Kanton ausgestellten Verfügung für Härtefallhilfen via Mail steuern@biberist.ch oder per Post bei der Abteilung Finanzen und Steuern einreichen.

Zahlungserleichterungen stehen grundsätzlich allen steuerpflichtigen Personen offen, die sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinden und deswegen in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. Wer in Rückstand gerät, soll sich möglichst frühzeitig mit der Abteilung Finanzen und Steuern in Verbindung setzen, damit eine gemeinsame Lösung für Zahlungserleichterungen oder Stundung gefunden werden kann.

Die Einwohnergemeinde Biberist ist bemüht, die bürokratischen Hürden für die von der Pandemie besonders betroffenen Personen und Firmen möglichst tief zu halten und diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten möglichst unkompliziert zu unterstützen. So ist sie auch offen für weitere wirkungsvolle Massnahmen, welche diese gezielt unterstützen.

Die Einwohnergemeinde dankt allen Steuerpflichtigen, die ihren Verpflichtungen fristgerecht nachkommen.