Planungsrechtliche Verfahren
18.08.2026
Planungsrechtliche Verfahren
Gesamtrevision der Ortsplanung Biberist – Öffentliche Planauflage vom 20. August – 21. September 2026
Gestützt auf §§ 15 ff. des Kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 15. Juni 2026 werden folgende Planunterlagen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
- Gesamtplan
- Bauzonenpläne
- Erschliessungspläne mit kommunalen Baulinien und Waldgrenzen
- Naturgefahrenplan
- Zonenreglement
Orientierend können zudem eingesehen werden (gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden):
- Raumplanungsbericht (Art. 47 eidg. Raumplanungsverordnung RPV)
- Mitwirkungstabelle
- Übersichtsplan der Erschliessung
- Waldfeststellungspläne
- Naturinventar
Einsichtnahme
Auflagezeitraum:
20. August – 21. September 2026
Auflageort (während den ordentlichen Öffnungszeiten):
Gemeindeverwaltung Biberist
Abteilung Bau + Planung, 2. OG
Bernstrasse 4, 4562 Biberist
Einsprachen
Während der Auflagefrist kann jede Person, die durch die vorgenannte Planung besonders berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).
Je nach Betreff sind die Einsprachen an folgende Behörden zu richten:
Gesamtrevision der Ortsplanung Biberist:
Gemeinderat Biberist
Bernstrasse 4, Postfach 46
4562 Biberist
Waldgrenzen gemäss Art. 13 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) und § 3 des Kantonalen Waldgesetzes (WaG SO):
Amt für Wald, Jagd und Fischerei
Rathaus
Barfüssergasse 14
4509 Solothurn
Die Unterlagen können unter folgendem Link heruntergeladen werden.
Planungsrechtliche Verfahren- Einwohnergemeinde Biberist
Gestützt auf §§ 15 ff. des Kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 15. Juni 2026 werden folgende Planunterlagen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
- Gesamtplan
- Bauzonenpläne
- Erschliessungspläne mit kommunalen Baulinien und Waldgrenzen
- Naturgefahrenplan
- Zonenreglement
Orientierend können zudem eingesehen werden (gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden):
- Raumplanungsbericht (Art. 47 eidg. Raumplanungsverordnung RPV)
- Mitwirkungstabelle
- Übersichtsplan der Erschliessung
- Waldfeststellungspläne
- Naturinventar
Einsichtnahme
Auflagezeitraum:
20. August – 21. September 2026
Auflageort (während den ordentlichen Öffnungszeiten):
Gemeindeverwaltung Biberist
Abteilung Bau + Planung, 2. OG
Bernstrasse 4, 4562 Biberist
Einsprachen
Während der Auflagefrist kann jede Person, die durch die vorgenannte Planung besonders berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).
Je nach Betreff sind die Einsprachen an folgende Behörden zu richten:
Gesamtrevision der Ortsplanung Biberist:
Gemeinderat Biberist
Bernstrasse 4, Postfach 46
4562 Biberist
Waldgrenzen gemäss Art. 13 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) und § 3 des Kantonalen Waldgesetzes (WaG SO):
Amt für Wald, Jagd und Fischerei
Rathaus
Barfüssergasse 14
4509 Solothurn
Die Unterlagen können unter folgendem Link heruntergeladen werden.
Planungsrechtliche Verfahren- Einwohnergemeinde Biberist

