Für die Ausstellung einer neuen Identitätskarte ist eine persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerkontrolle notwendig. Kinder und entmündigte Personen müssen dabei von ihrer gesetzlichen Vertretung begleitet werden.
Was Sie mitbringen müssen:
- Ein aktuelles Passfoto, das den offiziellenAnforderungen entspricht (nicht älter als ein Jahr)
- Passfoto kann auch digital an wdbbrstch zugestellt werden
- Die alte Identitätskarte oder falls nicht mehr vorhanden eine polizeiliche Verlustanzeige
Kosten:
- CHF 70.– für Erwachsene
- CHF 35.– für Kinder
Unterschrift:
- Ab dem vollendeten 7. Lebensjahr muss die antragstellende Person den Antrag selbst unterschreiben.
- Bei Minderjährigen oder urteilsunfähigen Personen ist zusätzlich die Unterschrift der gesetzlichen Vertretung erforderlich.
Bei geteiltem Sorgerecht ist entweder ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder eine schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils notwendig.
Gültigkeitsdauer:
- 10 Jahre für Erwachsene
- 5 Jahre für Minderjährige
Identitätskarte und Pass gemeinsam beantragen:
Falls Sie gleichzeitig auch einen neuen Pass benötigen, können Sie beides in Kombination beantragen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an das Ausweiszentrum Solothurn.