Die Hundesteuer beträgt pro Jahr CHF 135.00.
und wird jährlich in Rechnung gestellt.
Die Mahngebühr pro Mahnung beträft CHF 50.00
Ein Hundejahr dauert vom 01.04 – 31.03.
Bewilligungspflichtige Hunde:
Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffhorshire Terrier,
American Pit Bull Terrier, Rottweiller, Dobermann, Dogo Argentino
und Fila Brasileiro.
Abgabebefreiung:
Von der Abgabe befreit sind Halter oder Halterinnen von:
- Hunden, die am Stichtag, 01.04., noch nicht drei Monate alt sind
- Diensthunde der Polizei, des Grenzwachkorps und oder Armee
- Blindenführhunde
- Assistenz- und Therapiehunde mit IV-Nachweis
Weiterführende Informationen zur Digitalen ePetCard