Gemeinde Biberist

Renten

AHV-Zweigstelle BBL

Renten

Die AHV-Zweigstelle gibt Formulare ab und nimmt die Anmeldungen entgegen für eine AHV-Rente, Witwen- und Waisenrente, Invalidenrente, Hilflosenentschädigung oder Rentenvorausberechnung. Die AHV-Rentenanmeldung sollte etwa 4 Monate vor Rentenbeginn eingereicht werden. Wichtige Beilagen für die Berechnung der Erziehungsgutschriften sind Familienbüchlein und bei geschiedenen Antragsteller/innen Scheidungsurteil und Konvention. Das ordentliche Rentenalter beginnt für Frauen mit 64 Jahren und für Männer mit 65 Jahren. Ein Vorbezug um 1 oder 2 Jahre oder Aufschub bis 5 Jahre ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.


Rentenvorausberechnung

Eine Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über voraussichtlich zu erwartende Renten der AHV/IV. Sie zeigt auf, mit welchen Rentenbeträgen bei der Pensionierung, einer Invalidität oder im Todesfall für die Angehörigen gerechnet werden kann. Für die Vorausberechnung sind die gegenwärtigen persönlichen Verhältnisse (Zivilstand, Familienzusammensetzung etc.) und das heute geltende Recht massgebend. Ändern sich die persönlichen Verhältnisse oder das geltende Recht, kann dies den Rentenanspruch und die Höhe einer Rente wesentlich beeinflussen. Eine verbindliche Rentenberechnung ist daher erst im Versicherungsfall – Alter/Invalidität/Todesfall – möglich. Eine Vorausberechnung kann jederzeit verlangt werden. In bestimmten Lebenssituationen ist eine Vorausberechnung sinnvoll, etwa bei beruflichen oder familiären Veränderungen, einer Auswanderung oder bei der Planung eines Rentenvorbezugs. Die Vorausberechnung einer Altersrente ist für Personen, deren Rentenalter noch lange nicht eintritt, wenig aussagekräftig.

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AHV / IV