Gemeinde Biberist

Friedensrichter


Friedensrichter
Martin Blaser,  Tel. Mobile 076 448 94 71, blaser.biberist@gawnet.ch


Zuständigkeiten des Friedensrichters

Der Friedensrichter amtet sowohl im Zivil- wie auch im Strafwesen und zwar als urteilender Richter und als Sühnerichter.

Zuständigkeit des Friedensrichters

I. Zivilsachen (ab 2011 inkl. Arbeitsrecht)

Als urteilender Richter

  • wenn beide Parteien in der gleichen Gemeinde wohnen
  • ein Schlichtungsverfahren notwendig ist
  • der Streitwert CHF 2'000 nicht übersteigt

Als Sühnerichter

  •  wenn beide Parteien in der gleichen Gemeinde wohnen und ein Schlichtungsverfahren notwendig ist

Bis zu einem Streitwert CHF 5'000 kann der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten

Schlichtungsbegehren können mit einem persönlichen Schreiben oder mit dem offiziellen Formular beim Friedensrichter gestellt werden.

Schlichtungsgesuch nach Artikel 202 ZPO
https://www.bj.admin.ch/dam/data/bj/publiservice/service/zivilprozessrecht/parteieingabenformulare/schlichtungsgesuch-d.pdf

Schlichtungsgesuch nach Artikel 202 ZPO betr. arbeitsrechtliche Streitigkeiten
https://www.bj.admin.ch/dam/data/bj/publiservice/service/zivilprozessrecht/parteieingabenformulare/schlichtungsgesuch-arbeitsrecht-d.pdf

Falls Sie die Formulare durch Anklicken des Links nicht öffnen können, speichern Sie die PDF-Dokumente vor dem Öffnen ab. Gehen Sie dazu folgendermassen vor:

  1. Platzieren Sie den Cursor auf dem Link.
  2. Drücken Sie die rechte Maustaste.
  3. Wählen Sie im Kontextmenü die Option "Ziel speichern unter..." und speichern Sie die Datei lokal ab.
  4. Öffnen Sie die Datei vom gewählten Speicherort aus.
  5. Achten Sie darauf, dass Sie das Dokument mit Adobe Reader öffnen da andernfalls das Dokument nicht korrekt dargestellt wird.

II. Strafsachen

Als urteilender Richter

  •  wenn es um eine Bussen-Verfügung (Strafbefehl) wegen der Übertretung eines

Gemeindereglementes geht (z.B. Ortspolizeireglement, Meldepflicht, Einwohnerkontrolle, Feuerwehrreglement)

Erläuterungen, Tipps und Hinweise findet man in der Broschüre „Mein gutes Recht“, herausgegeben vom Verband Schweizerischer Friedensrichter und Vermittler.

Broschüre "Mein gutes Recht"